Sie können Ihr Kind in der Von-Velen-Schule anmelden, wenn
• für Ihr Kind der vorrangige sonderpädagogische Unterstützungsbedarf geistige Entwicklung festgestellt wurde
• Sie im Einzugsgebiet der Von-Velen-Schule wohnen
• die Zuweisung über das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Osnabrück erfolgt ist
Am leichtesten können wir alles in einem persönlichen Gespräch klären.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin.